Patientenrechte und Homöopathie

Das 2013 verabschiedete Patientenrechtegesetz stärkt die Selbstbestimmtheit der Patienten. Ebenso macht die zunehmende wirtschaftliche Ausrichtung des Gesundheitssystems den selbstbestimmten Umgang mit vielen medizinischen Leistungen notwendig. Deshalb ist es gut, dass Patientenrechte im Gesetz formuliert sind. 

Von den Behandlern wird eine umfassende Aufklärung des Patienten verlangt. Ein Arzt oder Heilpraktiker der mit Homöopathie therapiert, muss über die Erkrankung und über die Behandlungsmöglichkeiten seitens der Schulmedizin informieren sofern diese als bewährt gelten und möglicherweise einer homöopathischen Behandlung vorzuziehen sind. Eine wichtige Orientierung bieten hier die Leitlinien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.). Auch über andere Therapieformen, wie etwa die Möglichkeit einer Physiotherapie oder einer Psychotherapie muss im gegebenen Fall aufgeklärt werden.

Dies zu tun ist im Rahmen der Aufklärungspflicht und der Sorgfaltspflicht von Therapeuten selbstverständlich. Dies wirkt sich positiv auf die Beziehung zu den Patienten aus und auf das Ansehen der Therapiemethode Homöopathie.