Gründung und Gegenstand

Die Deutsche Gesellschaft für Klassische Homöopathie e.V. wurde am 10. November 1981 als gemeinnütziger Verein von homöopathischen Ärzten und Heilpraktiker-Homöopathen gegründet. In der DGKH haben sich Ärztinnen und Ärzte, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Hebammen und Laien mit dem gemeinsamen Ziel zusammengefunden, die Homöopathie und hier insbesondere die Lehre Hahnemanns zu betreiben und zu fördern. Zur Verwirklichung der Ziele gibt der Verein den Rahmen für die Aktivitäten seiner Mitglieder.

Satzung

In unserer Satzung lautet § 2 Zweck des Vereins:

(1) Der Verein verfolgt den Zweck, die Verbreitung der Reinen Lehre Hahnemanns, des Begründers der Homöopathie, zu fördern sowie allerorts Verständnis zu wecken für die Homöopathie und ihr allgemeine Anerkennung zu verschaffen.

(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. (...)

Arbeitskreise und SHL-Akademie

Den in der Satzung verankerten Zweck erreichen wir durch die Arbeitskreise für Kollegen und Laien, das Ausbildungsangebot der SHL-Akademie und Fortbildungsangebote.

Therapeuten und Therapeutinnen

Durch die gute Arbeit in der Praxis tragen Therapeutinnen und Therapeuten entscheidend zur Verwirklichung der Ziele unseres Vereins bei.

Rat- und Hilfesuchenden stellt die DGKH eine Therapeutenliste bereit. In ihr können Sie Homöopathinnen und Homöopathen finden, die nach den Regeln der klassischen Homöopathie arbeiten (Arztinnen und Ärzte, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker und Hebammen).

BKHD

Der Zusammenschluss mit anderen gemeinnützigen Homöopathie-Vereinen unter dem Dach des Bund klassischer Homöopathen Deutschlands BKHD ermöglicht die Koordinierung unserer gemeinsamen Aktivitäten.

Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind der Vorstand, bestehend aus 3 Mitgliedern des Vereins und die Mitgliederversammlung.

Sitz

Sitz des Vereins ist Gütersloh.